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Vuslat Yolcusu

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01-07.2007 de yeni kanunlar almanyada
« : 01 Temmuz 2007, 02:03:39 »

Ab 1 Juli können Menschen, die aus der Privaten Krankenversicherung herausgefallen sind, wieder eintreten
 
Gemeinhin gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Doch diesmal treten auch zur Jahresmitte 2007 wichtige Neuerungen für die Deutschen in Kraft. Ob Unterhaltszahlungen, neue Steuernummer oder Krankenversicherung – hier lesen Sie, was sich zum 1. Juli alles ändert.
Krankenversicherung
Nach Ansicht der schwarz-roten Bundesregierung hat jeder Bundesbürger das Recht auf eine Krankenversicherung. Im Rahmen der Gesundheitsreform konnten bereits zum 1. April ehemals gesetzlich Versicherte zu ihrer Krankenkasse zurückkehren. Ab dem 1. Juli gilt dieses Rückkehrrecht nun auch für frühere Mitglieder der privaten Krankenversicherung, die ihren Schutz verloren haben. „Die Regelung betrifft vor allem Menschen, die noch nie versichert waren, wie etwa Selbstständige“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aber auch beispielsweise Personen, die lange Zeit im Ausland gearbeitet haben und nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr versichert sind, haben nun das Recht auf Versicherungsschutz. Damit nicht genug. Gemäß der Maßgabe von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, wonach das Recht sich gegen Krankheit zu versichern, eines der Kernelemente der Gesundheitsreform ist, können nun auch Versicherte, die den Schutz beispielsweise wegen Zahlungsschwierigkeiten verloren hatten, nun wieder Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden. Denn künftig dürfen die privaten Versicherer niemanden wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämien erhöhen. „Dieser Standardtarif darf aber nicht mehr kosten als die gesetzliche Krankenversicherung im teuersten Fall, also derzeit gut 500 Euro im Monat“, sagt Gesundheitsexperte Vogel. Den Verbrauchern stehen nach Angaben des Verbraucherschützers jedoch nicht alle Tarife offen, sondern nur der sogenannte Standardtarif. Dessen Leistungen seien vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse kämen nicht vor. Eine weitere Neuerung: Die Gesundheitsreform sieht für die Privatversicherte erstmals Preisnachlässe für Notfälle vor: Wer etwa ein sehr geringes Einkommen hat, muss unter bestimmten Umständen nur den halben Beitrag zahlen. Wer auch das nicht aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt. Zum 1. Januar 2009 soll der modifizierte Standardtarif durch den neuen PKV-Basistarif abgelöst werden.
Unterhalt
Foto: WELT Infografik
Die neue Düsseldorfer TabelleUngeachtet steigender Lebenshaltungskosten gibt es bei Unterhaltszahlungen künftig Abstriche. Vom 1. Juli an bekommen unterhaltsberechtigte Kinder hierzulande knapp ein Prozent weniger Geld. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die jüngst vom Oberlandesgericht (OLG) der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt veröffentlicht wurde. Die alle zwei Jahre vom OLG Düsseldorf überarbeitete Tabelle gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung von Kindesunterhalt. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwanken demnach die künftigen Zahlungen je Kind in Westdeutschland zwischen 202 und 662 Euro. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden. Grundlage für die Kürzungen – die ersten seit 45 Jahren – sind die sinkenden Nettoeinkommen der vergangenen beiden Jahre, begründete der Vorsitzende des Siebten Familiensenats, Jürgen Soyka. „Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen“, sagte Soyka. Unterhaltsberechtigte Kinder und ihre alleinerziehenden Eltern haben damit in einigen Fällen zwei bis acht Euro weniger pro Monat auf dem Konto. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des „Verbandes allein erziehender Mütter und Väter“ etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal.
Neue Steuernummer
Und noch eine wichtige Neuerung steht den Bundesbürgern ins Haus: Vom 1. Juli an erhält jeder Bürger eine neue elfstellige Steuernummer, selbst Neugeborene. Die Nummer wird sich – anders als bisher – auch bei Wohnortwechseln nicht verändern. Beschlossen wurde die Neuerung bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003. Schlagworte
Gesetzesänderungen Düsseldorfer Tabelle Steuernummer Private Krankenversicherung Vermutlich bis Ende 2008 erhalten alle Bürger ihre persönliche Steuernummer. Der elfstellige Zahlencode lässt nach Angaben der Behörden keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Daten wie das Geburtsdatum zu. Zusammen mit der Nummer erfasst das Bundeszentralamt für Steuern folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vorname, Doktorgrad, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, zuständige Finanzbehörde und Sterbetag. Erst 20 Jahre nach dem Tod wird die Nummer gelöscht.
Pfändungsfreigrenzen
Anders als ursprünglich vorgesehen, erhöhen sich die sogenannten Pfändungsfreigrenzen nicht. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und – bei Unterhaltspflicht – auch seinen Angehörigen ein Existenzminimum sichern. Normalerweise werden diese Freigrenzen für Schuldner, deren Einkommen gepfändet werden muss, zur Jahresmitte turnusmäßig angehoben. Weil sich aber laut Bundesjustizministerium der steuerliche Grundfreibetrag seit 2005 nicht geändert hat, gelten nach wie vor für Alleinstehende 989,99 Euro pro Monat als Pfändungsfreigrenze. Je nach Unterhaltspflicht kann sich diese Grenze auf bis zu 2189,99 Euro erhöhen.