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Deutsche Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sicher
Aufatmen für Urlaubsverkehrssünder: Laut Justizministerin Zypries wird es auch im Jahr 2008 in Deutschland keine Vollstreckung von im Ausland verhängten Bußgeldern geben. Eine Lizenz zum Rasen und Falschparken bedeutet dies jedoch nicht.

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München - Autofahrer können auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht für im Ausland verhängte Bußgelder belangt werden. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeld-Bescheiden in deutsches Recht sei für 2008 nicht mehr zu erwarten, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "ADAC Motorwelt", wie die Zeitschrift heute vorab berichtete.


 AFP
Justizministerin Zypries (Archivbild): Keine grenzüberschreitende Vollstreckung im Jahr 2008
Reisende, die in der nächsten Urlaubssaison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können damit ein weiteres Jahr lang nicht belangt werden. Auch die ursprünglich angedachte rückwirkende Vollstreckung sei inzwischen vom Tisch.

Die Ausnahme bleibt Österreich. Mit dem Land gibt es laut ADAC seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfe-Abkommen. Laut Zypries müssen vor Einführung der europaweiten Vollstreckung praktische Probleme gelöst werden: So müsse jeder Autofahrer über den Inhalt des Bußgeld-Bescheids im Ausland in seiner Heimatsprache aufgeklärt werden. Zudem müsse jeder wissen, wie er sich im jeweiligen Land gegen ein Bußgeld wehrt. Seien die Bedingungen nicht erfüllt, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.

Zugleich rief Zypries deutsche Autofahrer auf, sich im Ausland verantwortungsvoll zu verhalten und bei einem Verkehrsverstoß das Knöllchen auch zu bezahlen. Wer das nicht tut, kann laut ADAC bei der nächsten Einreise in das Land zur Zahlung herangezogen werden.