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ABI HAYAT

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Bundesverwaltungsgericht
« : 15 Şubat 2008, 01:25:57 »

Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.
 
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen „zeitnah“ zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07) Weiterführende links
Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten Die Zahl der Einbürgerungen steigt wieder
 Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings – wie schon die Karlsruher Richter – nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an. Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft. Schlagworte
Einbürgerung Pass Integration Bundesverwaltungsgericht Zweitehe Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.