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Muslimische Lehrerinnen dürfen in Nordrhein-Westfalens Schulen weiterhin kein Kopftuch tragen. Es verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Ein Verwaltungsgericht wies die Klage einer Hauptschullehrerin ab, die auch für den Zentralrat der Muslime aktiv ist.
Es war der erste Fall im Land, bei dem einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs gerichtlich untersagt wurde. Nach Auffassung der Richter stellt das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen.
Die 52 Jahre alte Klägerin will gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Sie beruft sich laut Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Tragen des Kopftuchs als Merkmal ihrer Persönlichkeit. Die Lehrerin steht seit 1980 im Schuldienst des Landes und trat Anfang der 90er Jahre vom christlichen zum muslimischen Glauben über. Laut Gericht ist sie auch Funktionsträgerin im Zentralrat der Muslime in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits im Juni das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin war mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.
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