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Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage
« : 14 Ağustos 2012, 22:33:56 »

Hamburg gewährt Muslimen Anrecht auf Feiertage      Hamburg Müslümanların tatil hakkı



Moschee in Berlin: Arbeitnehmer sollen zum Ramadan freinehmen können

Als erstes Bundesland will Hamburg einen Vertrag mit Muslimen und Aleviten schließen, der Rechte und Pflichten festhält. Unter anderem sollen Schüler an islamischen Feiertagen schulfrei bekommen. Es geht aber auch um den Religionsunterricht und Bestattungsrituale.


Hamburg - Auch Muslime und Aleviten sollen in Hamburg ein Anrecht auf berufliche Freistellung an religiösen Feiertagen bekommen. Das sieht der geplante Staatsvertrag zwischen der Hansestadt, muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde vor, der nach Abschluss von fünfjährigen Gesprächen am Dienstag in Hamburg vorstellt wurde. Bevor die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt werden, muss allerdings noch die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen, in der die SPD die absolute Mehrheit hat.


"Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer als Initialzündung angesehen wird", sagte Aziz Alsandemir von der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Mit der Vereinbarung werde für "Rechtssicherheit und Transparenz" gesorgt, erklärte Murat Pirildar vom Verband der Islamischen Kulturzentren.

Mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche gibt es bereits schriftliche Vereinbarungen in Form eines Kirchenstaatsvertrags. Der neue Vertrag sei ein Zeichen der Anerkennung der Muslime in Hamburg und von historischer Bedeutung, sagte Zekeriya Altug von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion. In der Hansestadt leben rund 130.000 Muslime.

Unter anderem sollen die islamischen Feiertage den christlichen gleichgestellt werden. Muslimische Schüler brauchen beispielsweise beim Ramadan- oder Opferfest nicht in die Schule zu kommen. Arbeitnehmer dürfen sich an diesen Tagen freinehmen - die Zeit müssen sie allerdings nacharbeiten. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für nicht-gesetzliche christliche kirchliche Feiertage, etwa der Buß- und Bettag.

Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in dem Vertragsentwurf klargestellt. Für den gemeinsamen Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist zudem festgelegt, dass sich die evangelische Kirche und die muslimischen Gemeinden gleichberechtigt die Verantwortungen für dieses Fach teilen. Unterrichten dürfen dann auch Muslime, die das zweite Staatsexamen haben.

Die katholische und die evangelische Kirchen begrüßten die Vereinbarungen. Auch die CDU-Oppositionsfraktion befürwortet den Vertrag. Jedoch gebe es noch eine Reihe von Detailfragen, die vor einem endgültigen Beschluss geklärt werden müssten, hieß es.