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osmanli

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FDP will Altersteilzeit durch Rente ab 60 ersetzen
« : 04 Kasım 2009, 16:36:10 »



Die FDP will die Ende des Jahres auslaufende Altersteilzeitregelung nicht verlängern. Statt dessen sollen Arbeitnehmer ab 60 Jahren die Möglichkeit erhalten, vorzeitig aus dem Beruf auszusteigen. Zusätzlich fordern die Liberalen, dass Rentner in Nebenjobs soviel hinzuverdienen können, wie sie wollen.

Die FDP will die Ende 2009 auslaufende Altersteilzeitregelung nicht verlängern und stattdessen durch ein neues Angebot ersetzen.
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Wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, der „Bild“-Zeitung sagte, wollen die Liberalen im Rahmen einer Rentenreform künftig Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben geben.

„Mit dem Auslaufen der Altersteilzeit Ende 2009 muss es ein neues Angebot für den Übergang von Arbeit zur Rente geben“, sagte Kolb. „Künftig soll jeder Arbeitnehmer ab 60 die Möglichkeit haben, sich für eine Teil- oder Vollrente zu entscheiden.“

Zugleich müssten die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner fallen. Damit könnten die Ruheständler in Nebenjobs soviel hinzuverdienen wie sie wollten, so Kolb weiter.

Davor hatte die FDP zu der von der neuen Koalition angestrebten einfacheren Besteuerung von Rentnern einen ersten Vorschlag unterbreitet. FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele plädierte in der „Bild“-Zeitung dafür, die Rentensteuer direkt bei der Auszahlung abziehen zu lassen und wie beim Lohn zu verfahren. Betroffen ist aber nur ein Teil der 20 Millionen Rentner – die große Mehrzahl muss auf die Altersbezüge keine Steuer zahlen.


Die Rentenversicherungsträger sollten aus Sicht der FDP bei hohen, also steuerpflichtigen Renten die Steuer automatisch einbehalten und ans Finanzamt abführen. Dafür würden die bisher vorgeschriebenen Rentenbezugsmitteilungen entfallen. Die Finanzämter bräuchten dann nicht mehr nachträglich zu kontrollieren, ob Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind.

Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rentenbesteuerung so zu vereinfachen, „dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist“. Hintergrund ist, dass die jahrelange Schonfrist für viele Rentner bei der Besteuerung ihrer Altersbezüge ausläuft.

Finanzämter erhalten seit Anfang Oktober dieses Jahres – rückwirkend bis zum Jahr 2005 - Einblick in die Einkünfte auch jener Senioren, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Steuersäumige müssen daher mit Nachzahlungen rechnen.

Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen besteht seit 2005. Auf Durchschnittsrenten, wie sie die große Mehrzahl der Ruheständler bekommen, ist keine Steuerzahlung fällig.




Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen. Bislang wurden Betroffene in Ruhe gelassen. Durch die „Rentenbezugsmitteilungen“ der Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ändert sich dies nun.