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osmanli

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So bekommen Geringverdiener mehr als Hartz IV
« : 02 Mart 2010, 01:56:59 »

 So bekommen Geringverdiener mehr als Hartz IV


Kürzlich hat der Bund der Steuerzahler vorgerechnet: Für wenig Geld zu arbeiten lohnt sich nicht, wenn Hartz-IV-Empfänger in gleicher Familiensituation mehr bekommen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht die Gegenrechnung auf: Demnach bekommen Geringverdiener letztlich mehr Netto als Arbeitslose.
Geringverdiener vs. Hartz-IV-Empfänger: Laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband verdienen zum Beispiel Putzfrauen (l.) mit einem geringen Arbeitsentgelt dennoch mehr als Arbeitslose - insbesondere, wenn sie mit Familie Anspruch auf zusätzliche Leistungen des Staats haben


Geringverdiener vs. Hartz-IV-Empfänger: Laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband verdienen zum Beispiel Putzfrauen (l.) mit einem geringen Arbeitsentgelt dennoch mehr als Arbeitslose - insbesondere, wenn sie mit Familie Anspruch auf zusätzliche Leistungen des Staats haben
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Vollzeit-Beschäftigte haben nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes selbst bei geringem Verdienst mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Dies gelte auch bei einem Stundenlohn knapp unter sechs Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider bei der Präsentation der Expertise mit 196 Beispielrechnungen.

Wer behaupte, Arbeit lohne sich in Deutschland nicht mehr, täuscht nach Schneiders Worten die Öffentlichkeit. Der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen sei in jedem Fall durch ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag gewahrt. Dies sei zuletzt in „äußerst dubiosen Rechenbeispielen“ unterschlagen worden. Auf diese hatte sich der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle in der Sozialstaats-Diskussion ebenfalls berufen.

   
Gegenstudie - Selbst Geringverdiener haben mehr Netto als Hartz-IV-Empfänger
Als kritische Antwort auf eine Studie des Bundes der Steuerzahler hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Gegenrechnung aufgemacht. Der Verband geht davon aus, dass Geringverdiener mit Familie ihnen zustehende Sozialleistungen beantragen und rechnet Kindergeld und Wohngeld zum Nettoverdienst hinzu. Laut der Studie verdienen selbst Ungelernte mehr als Hartz-IV-Empfänger in vergleichbarer Lage:
 

Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands als PDF



Die von Schneider kritisierten Berechnungen stammen unter anderem vom Bund der Steuerzahler. Nach Einschätzung Schneiders sollen sie den falschen Eindruck vermitteln, der sogenannte Lohnabstand – die Differenz zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen – sei bei zahlreichen Anlerntätigkeiten zu gering oder fehle ganz, sodass es für manche Hartz-IV-Empfänger keinerlei Anreiz zur Annahme einer Arbeit gebe. Dies sei aber nicht der Fall, widersprach Schneider.

In den Fallbeispielen rechnet der Verband vor, dass für Hartz-IV-Bezieher selbst bei Löhnen von 5,90 Euro in der Stunde noch ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen Nichtarbeit und Beschäftigung zwischen 260 und 900 Euro.


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Eine besondere Rolle spielen dabei das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die häufig ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen. Anders kann es in einem Paarhaushalt mit nur einem Verdiener im Niedriglohnbereich aussehen: Dann könnte ein zusätzlicher Hartz- IV-Bezug nötig sein.

Zu diesem Ergebnis kam auch das nun von Schneider kritisierte, dem Steuerzahler-Bund nahestehende Karl-Bräuer-Institut. Demnach bekommt beispielsweise ein geringverdienender Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche (verheiratet, zwei Kinder, Alleinverdiener) inklusive Kindergeld 278 Euro weniger durch seinen Job zusammen, als wenn er nicht arbeiten gehen und dafür Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einstreichen würde.

Den fehlenden Betrag zum gesetzlich garantierten Mindesteinkommen nach Hartz IV – im Fall des Familienvaters 1653 Euro – kann der Arbeitnehmer zwar "aufstocken" und sich vom Jobcenter nach einem Antrag auszahlen lassen. Dennoch werde dadurch das Lohnabstandsgebot, wonach ein Erwerbstätiger eigentlich mehr Geld bekommen soll als ein Empfänger staatlicher Transferleistungen, in vielen Wirtschaftszweigen nicht eingehalten, so das Ergebnis der nun kritisierten Studie.
Themen

    * Paritätischer Wohlfahrtsverband
    * Niedriglohnsektor
    * Hartz IV
    * Bund der Steuerzahler

Die neuen Berechnungen zeigen laut Paritätischem Wohlfahrtsverband aber auch, dass eine Senkung der Einkommensteuer, wie sie die FDP propagiert, die Situation von Geringverdienern in keiner Weise verbessern würde. Stattdessen seien gezielte Verbesserungen beim Kinderzuschlag sowie eine offensive Auseinandersetzung mit dem wachsenden Niedriglohnsektor erforderlich.

Schneider plädierte für Mindestlöhne oberhalb von sechs Euro, „damit das System Hartz IV nicht ausgebeutet wird“. Zugleich forderte der Verband die Bundesregierung auf, zügig das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen umzusetzen und diese zu überprüfen, um das Existenzminimum sicherzustellen