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ABI HAYAT

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So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
« : 29 Ocak 2008, 21:06:50 »

So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
Steuerzahler müssen sich auf Kürzungen einstellen, denn der Gesetzgeber hat vergangenes Jahr neue Einschnitte beschlossen. Doch für die meisten lohnt die Abrechnung mit dem Fiskus nach wie vor. WELT ONLINE gibt in einer mehrteiligen Serie Tipps zur Steuererklärung für das Jahr 2007.
Foto: ddpEinkommensteuer-Bogen: WELT ONLINE gibt Tipps zur Steuererklärung
 
Weiterführende links
Das Handbuch "Mein Steuer Berater"
 Wer muss überhaupt eine Steuererklärung machen?
 Welche Abgabe-Fristen muss ich einhalten?
 Wann lohnt es sich, freiwillig abzurechnen?
 Die verbindliche Auskunft kostet gut 121 Euro
 Das ohnehin lästige Ausfüllen der schnöden grauen Bögen vom Finanzamt dürfte vielen Steuerzahlern in diesem Jahr noch weniger gefallen. Der Gesetzgeber hat zwar nicht viele Änderungen für das Jahr 2007 verabschiedet, doch die wenigen Neuerungen haben es in sich. Die Entfernungspauschale wurde kräftig gekürzt, der Sparerfreibetrag halbiert, die Altersgrenze beim Kindergeld auf 25 Jahre gesenkt und die Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu beteiligen, stark eingeschränkt. Zudem hat der Staat die Reichensteuer eingeführt. Für Steuerzahler, die über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro verfügen, liegt der Steuersatz nun bei 45 Prozent – drei Prozentpunkte höher als noch im Jahr 2006.

Kurzum: Die Erstattung, die für 2006 für die Steuerzahler im Schnitt bei 900 Euro lag, wird für das Jahr 2007 für viele kümmerlicher ausfallen. Doch von den Kürzungen sollten sich Steuerzahler nicht ins Boxhorn jagen lassen. „Für Steuerzahler rechnet sich die Abgabe einer Steuererklärung in jedem Fall“, erklärt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Denn der Pauschbetrag von 36 Euro (Verheiratete 72 Euro) für Sonderausgaben ist letztlich ganz schnell überschritten. „Es rechnet sich für jeden, den Fiskus an den Ausgaben für Versicherungen und Altersvorsorge zu beteiligen“, macht Steuerexperte Wawro deutlich. So können Steuerzahler für das jahr 2007 ganze 64 Prozent ihrer Altersvorsorgeaufwendungen – maximal jedoch 12.800 Euro (Alleinstehende) und 25¿600 Euro (Verheiratete) in der Steuererklärung verrechnen. Foto: WELT INFOGRAFIK
Steuerliche Frei-, Pausch- und HöchstbeträgeZudem ist das letzte Wort zur Kürzung der Entfernungspauschale noch nicht gesprochen. Laut Gesetz dürfen Berufspendler den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer mit je 30 Cent abrechnen. Doch ob diese Regelung überhaupt verfassungskonform ist, muss letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die obersten Richter hatte der Bundesfinanzhof im September angerufen, um die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung zu überprüfen. Steuerzahler können also noch hoffen und sich die Option auf eine satte Rückzahlung sichern, wenn sie die Entfernungspauschale wie gehabt ab dem ersten Kilometer in ihrer Steuererklärung abrechnen. Foto: WELT INFOGRAFIK
Beispielrechnung: Arbeitnehmer-Ehepaar SchulzAnders als bei der Kürzung der Entfernungspauschale gibt es bei der Halbierung des Sparerfreibetrags kaum Hoffnung, dass dieser Beschluss einmal von einem Gericht gekippt wird. Seit dem Jahr 2007 können Sparer nur noch Zinserträge bis zur Höhe von 801 Euro für Singles beziehungsweise 1602 Euro für Ehepaare steuerfrei einstreichen. Daher müssen mehr Steuerzahler – genau genommen alle, deren Zinseinkünfte den Sparerfreibetrag übersteigen – die Anlage KAP ausfüllen. Aber auch bei geringeren Zinserträgen gilt: Wer seine Freistellungsaufträge im vergangenen Jahr nicht rechtzeitig angepasst hat, kann sich die zuviel einbehaltene Zinsertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Auf eine geringere Erstattung müssen sich auch all diejenigen einstellen, die bislang den Fiskus an den Kosten für das häusliche Arbeitszimmer beteiligt haben. Seit 2007 ist dies nur noch dann möglich, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. „Viele Außendienstmitarbeiter und Lehrer können daher keine Kosten mehr für das häusliche Arbeitszimmer abrechnen“, sagt Gerald Ahlendorf vom Lohnsteuerhilfeverein Bayern. Bislang konnte beispielsweise Lehrer Schulz die Kosten bis zu einer Höhe von 1250 Euro steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeit entfällt nun komplett. „Doch das neue Abzugsverbot gilt nicht für Ausgaben für Arbeitsmittel, die sich in einem Arbeitszimmer befinden“, sagt Steuerexperte Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel, etwa für einen Schreibtisch, können nach wie vor als Werbungskosten abgerechnet werden. Foto: WELT INFOGRAFIK
Beispielrechnung: Rentner SchmidtkowskiDoch der Gesetzgeber hat im Jahr 2007 nicht nur den Rotstift angesetzt: Es gibt auch – wenn auch nur wenige – steuerliche Vergünstigungen. Diese betreffen vor allem Spenden sowie Einzahlungen in Stiftungen. Künftig können Steuerzahler Spenden bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag für einen vereinfachten Spendennachweis liegt nun bei 200 statt bisher 100 Euro. Von dieser Regelung profitiert Rentner Schmidtkowski . Er hat 2007 spontan 150 Euro auf das Spendenkonto des örtlichen Kinderkrankenhauses überwiesen, aber keine entsprechende Quittung. Doch Schmidtkowski kann die Spende trotzdem in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben abrechnen. Zudem akzeptiert der Fiskus Spenden an Stiftungen bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben. Schlagworte
Steuern Steuererklärung Einkommensteuer Finanzamt Steuerzahler Fiskus Übungsleiter und Betreuer können für bestimmte Tätigkeiten, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, nun 2100 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei einstreichen. Bislang lag der Übungsleiterfreibetrag noch bei 1848 Euro. Zudem gewährt der Fiskus nun einen Ehrenamtsfreibetrag von bis zu 500 Euro im Jahr. Von diesen Neuregelungen profitiert ebenfalls Rentner Schmidtkowski. Die Steuervergünstigungen, von denen der Rentner aufgrund des Ehrenamtsfreibetrags und der Neuregelung im Spendenrecht profitiert, kompensieren die starken Einschränkungen, die der Ruheständler insbesondere wegen der Halbierung des Sparerfreibetrags für das Steuerjahr 2007 hinnehmen muss