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Vertrag mit muslimischen Verbänden wäre heikel
« : 28 Aralýk 2014, 23:33:40 »

 Vertrag mit muslimischen Verbänden wäre heikel

Der niedersächsische SPD-Ministerpräsident Weil will islamische Feste als religiöse Feiertage anerkennen. Damit würde etwa der Ramadan den Status des Reformationstags erhalten.


Weihnachten und das Reformationsfest unterscheiden sich nicht nur theologisch, sondern auch gesetzlich. Der 25. und 26. Dezember sind arbeitsfrei, während es der 31. Oktober in den meisten Bundesländern nicht ist. Beispiel Niedersachsen: Laut dortigem Feiertagsgesetz sind die Weihnachtstage "staatlich anerkannte Feiertage", hingegen das Reformationsfest sowie Fronleichnam, Buß- und Bettag, Allerheiligen und Dreikönigstag lediglich "kirchliche Feiertage".

Dieser Unterschied ist zu beachten, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) es für möglich erklärt, in dem Bundesland demnächst "auch islamische Feste als religiöse Feiertage anzuerkennen". Von "religiösen" Feiertagen spricht er – weil es "kirchliche" im Islam nicht geben kann –, nicht aber von "staatlich anerkannten". Somit ist davon auszugehen, dass künftig das Opferfest oder das Ramadanfest nicht etwa in ganz Niedersachsen den Rang des Weihnachtsfestes haben, sondern den des Reformationsfestes.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will den Muslimen entgegenkommen
Foto: dpa Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will den Muslimen entgegenkommen

Das hieße entsprechend dem bisherigen niedersächsischen Feiertagsgesetz, dass an diesen Tagen keineswegs die Arbeit ruhen würde, sondern lediglich muslimische Schüler während der Schulzeit "religiöse Veranstaltungen" besuchen könnten und dies auch für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit gelten würde, "soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen".

Muslimische Schüler schon heute vom Unterricht befreit

Für die Kinder indes würde sich damit faktisch nichts ändern. Schon heute werden fast überall in Deutschland muslimische Schüler an hohen islamischen Feiertagen stundenweise und zuweilen ganztägig vom Unterricht befreit. Neu an dem Ansinnen von Weil ist nur, dass er hierüber einen förmlichen Vertrag mit drei muslimischen Verbänden schließen will – mit der Ditib, der Schura und der Alevitischen Gemeinde –, womit Niedersachsen unter den Flächenländern zum Vorreiter würde. Bisher gibt es solche Verträge nur in Bremen und Hamburg.

Solche Verträge aber sind heikel. Zum einen, weil ihr rechtlicher Status unklar ist. In Hamburg wurde die entsprechende Übereinkunft lediglich zwischen dem Senat und muslimischen Verbänden geschlossen, nicht aber in der Bürgerschaft abgestimmt, hat also keine Gesetzeskraft. Zum andern ist bei Verträgen zwischen Staat und Muslimen fraglich, ob die Verbände jene Religionsgemeinschaft repräsentieren, deren Rechte da festgeschrieben werden.

Denn im Islam gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht das Mitgliedschaftssystem der christlichen Kirchen. Mithin ist offen, ob muslimische Verbände tatsächlich die Glaubensvorstellungen der hier lebenden Muslime vertreten können.

Hessen stellt Islamunterricht gleich

Hieran scheitert auch fast überall in Deutschland das Vorhaben, islamischen Religionsunterricht nach dem Muster des christlichen Religionsunterrichts in Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften erteilen zu lassen. Nur in Hessen gibt es das. Alle anderen Länder haben wegen mangelnder Eindeutigkeit der Religionsrepräsentanz durch muslimische Verbände Hilfskonstruktionen gewählt, bei denen Beiräte mit Vertretern der Verbände und des Staates über die Lehrpläne sowie die Studiengänge für islamische Religionslehrer entscheiden. Dass Niedersachsen hiervon aufgrund des von Weil angekündigten Vertrages abrückt, ist unwahrscheinlich. Jedenfalls hatten in Hamburg und Bremen die entsprechenden Verträge bis jetzt nicht zur Folge, dass dort der Islamunterricht denselben Status wie der christliche Religionsunterricht hat.

Auch sonst wäre mit dem Vertrag eine Bindungskraft nur verbunden, wenn er vom Landtag förmlich beschlossen würde und mit Änderungen der jeweiligen Landesgesetze einherginge. Wenn Weil mit Blick auf die Vertragsverhandlungen davon spricht, dass er beim Kopftuchverbot eine "flexiblere Lösung" anstrebe, wird er das Landesschulgesetz ändern müssen.

Danach darf bisher "das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften, auch wenn es aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gewählt wird, keinen Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen". Diese schon jetzt flexibel zu deutende Kopftuchregelung kann Weil nicht mit den Verbänden ändern, sondern nur, wenn er es riskiert, im Landtag anhand des Schulgesetzes eine neue Kopftuchdebatte zu führen.
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